Zur zeitnahen Einbindung aller Akteure und Interessenten werden ab sofort auch Entwurfs-/Arbeitspapiere veröffentlicht.

Diese Dokumente stellen NICHT den abschließenden und ggf. beschlossenen Stand der Planung dar, sondern sind ausdrücklich als in der Entwicklung zu verstehen. Zur besseren Unterscheidung enthält das Deckblatt eine zusätzliche Versionsnummer. (Es wird keine lückenlose Reihe der Versionsnummer angestrebt, da diese bei jedem Speichervorgang automatisch hochgezählt werden.)

Anmerkungen und hilfreiche Beiträge werde daher gern entgegen genommen.

Die Rücksprache mit einem Ingenieurbüro ergab, dass der Anbau der Sendeanlagen an den Masten keiner behördlichen Genehmigung bedarf.

Zitat:

die rechtliche Situation nach Thüringer Bauordnung ist so:

  1. Verfahrensfreie Bauvorhaben
    Nach § 60 (1) Punkt 6 "Verfahrensfrei sind ... Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10 m"
  2. Bautechnische Nachweise
    Nach § 65 (1) "Die Einhaltung der Standsicherheit ist nachzuweisen; dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben"

Das bedeutet, Statische Berechnungen müssen nicht zwingend erstellt werden, nur nach Aufforderung von dem Bauherrn / Hauseigentümer.

Die Genehmigung des Hauseigentümers wurde verwaltungsintern für den Ausbau Zwötzen erteilt. Die Entscheidung zum Ausbau der weiteren anstehenden Objekte wird erst nach Vorlage (und Bewilligung) eines Betreiberkonzeptes erfolgen.

Seit heute gibt es Bilder für das KTL-Gymnasium.

 

Die im Rahmen der Ortsbegehungen entstandenen Fotos sind zur Verwendung freigegeben und stehen unter CC-3.0-Lizenz.

Im Dezember 2015 wurde durch den Wirtschaftsminister des Landes Thüringen, Wolfgang Tiefensee, der Fördermittelbescheid feierlich an die Oberbürgermeisterin der Stadt Gera Dr. Viola Hahn übergeben.

Im Januar 2016 begann die Lenkungsgruppe bestehend aus Stadtverwaltung Gera, dem Bürgerhaushalt der Stadt Gera und des Vereins Bürgernetz Gera-Greiz e.V. seine Arbeit für o.g. Projekt.

Zur ersten Sitzung der Lenkungsgruppe am 19.01.2016, konstituierte sich diese als strategisches Entscheidungsgremium bestehend aus je 2 Mitgliedern der Projektpartner.