Die Rücksprache mit einem Ingenieurbüro ergab, dass der Anbau der Sendeanlagen an den Masten keiner behördlichen Genehmigung bedarf.

Zitat:

die rechtliche Situation nach Thüringer Bauordnung ist so:

  1. Verfahrensfreie Bauvorhaben
    Nach § 60 (1) Punkt 6 "Verfahrensfrei sind ... Antennen einschließlich der Masten mit einer Höhe bis zu 10 m"
  2. Bautechnische Nachweise
    Nach § 65 (1) "Die Einhaltung der Standsicherheit ist nachzuweisen; dies gilt nicht für verfahrensfreie Bauvorhaben"

Das bedeutet, Statische Berechnungen müssen nicht zwingend erstellt werden, nur nach Aufforderung von dem Bauherrn / Hauseigentümer.

Die Genehmigung des Hauseigentümers wurde verwaltungsintern für den Ausbau Zwötzen erteilt. Die Entscheidung zum Ausbau der weiteren anstehenden Objekte wird erst nach Vorlage (und Bewilligung) eines Betreiberkonzeptes erfolgen.