Zur Ableitung und Erfassung lokalklimatischer Charakteristika, insbesondere für Stadtklimamessungen, ist allein der Betrieb fest installierter Messstationen nicht ausreichend. In Anlehnung an die VDI 3786 Umweltmeteorologie - Meteorologische Messungen (Blätter 1, 3-5) und auf Grund eigener Messerfahrungen können folgende Aufstellhinweise gegeben werden.

 

Lufttemperatur

Die Lufttemperatur kann räumlich und zeitlich stark variieren. Deshalb ist die Vermeidung von Störeinflüssen wichtig für die Auswertung der Messwerte.
Empfehlenswert sind Messungen mit elektrischen Messwertgebern Widerstandsthermometer) mit Datenfernübertragung und elektronischer Datenverarbeitung. Es ist auf einen guten Temperaturausgleich zwischen Sensor und Umgebungsluft zu achten (eventuell mit Hilfe von Ventilation).

Anforderungen an den Messstandort

  • Messhöhe in der Regel 2 Meter über Erdoberfläche (eben, ohne größere Hindernisse bis 3m Entfernung, möglichst über Grasfläche)
  • Stromanschluss 220V
  • Strahlungsschutz gegen die Aufheizung durch kurzwellige Strahlung von der Erdoberfläche, von Gebäuden bzw. vom Himmel
  • Schutz vor starkem Wind und Starkregen
  • Bei Anbringung an einen Mast sollte dieser einen geringen Durchmesser haben. Massive Türme oder Schornsteine sind nicht geeignet.
  • Als Geräteträger kommen auch Ausleger in Frage, welche in Hauptwindrichtung auszurichten sind.
  • Erfolgt die Luftzirkulation durch Ansaugung, sollte die Öffnung in Richtung Norden oder nach unten gerichtet sein.

Luftfeuchtigkeit

Da für die Auswertung der Luftfeuchtigkeitsmessungen die Lufttemperatur grundlegend ist, sollen beide Messgeräte nicht weiter als 1m voneinander und in gleicher Höhe aufgestellt sein. Es gelten die gleichen Anforderungen wie oben aufgeführt (insbesondere Strahlungsschutz und gute Belüftung). Wasserflächen sollten weiter als 50m vom Messstandort entfernt sein.

Windgeschwindigkeit/Windrichtung

  • Hindernisfreiheit beachten für die freie Anströmung in der Umgebung
  • Messgerät mindestens 10m über Grund

Kurz- und langwellige Strahlung

  • die horizontale Ausrichtung des Messgerätes muss gewährleistet sein (Abweichung nicht über 0,5°)
  • Horizontfreiheit beachten, keine Abschattung durch Bäume, Gebäude, den Mast selbst (<1° ist tolerierbar) oder andere Hindernisse
  • keine Beeinflussung durch Abgase oder Staub, regelmäßige Reinigung des Messgerätes
  • keine künstlichen Strahlungsquellen in der Nähe
  • Messgerät sollte möglichst belüftet werden
  • Messgerät mindestens 2m über Grund, Wie ist der Grund beschaffen: natürliche oder künstlich geschaffene Oberfläche?