Nach Aussage eines Mitarbeiters der Telekom Deutschland GmbH (Geschäftskundenservice Großkunden) ist es "... der Schule überlassen, ob sie die Schüler per LAN oder WLAN den T@School-Anschluss für den Unterricht nutzen lassen...".

Es gibt also keinen Grund, das schulinterne WLAN nicht als Freifunk-WLAN zu realisieren und damit den Wartungs- und Installationsaufwand zu verringern. Insbesondere das Flashen und die Heranführung der Schüler an WLAN, OpenWRT, Routing usw. im Rahmen einer Technik AG oder des Informatikunterrichtes ist also möglich.

Eine administrative Nutzung (z.B. Anbindung des Verwaltungsnetzes der Schule per VPN) ist explizit ausgeschlossen. Dies steht auf einer tieferen Ebene der Datenfreiheit laut Freifunk-PPA entgegen, entspricht damit aber der marktüblichen Praxis bestimmte Ports/Dienstleistungen (z.B. Filesharing) durch die AGBs der Provider für unzulässig zu erklären.

Ein Meshing über die Schulgrenzen hinaus, wird nicht durch den pädagogischen Anspruch der @school-Anschlüsse abgedeckt.

Dem Freifunk-Anspruch zur Vernetzung von Nachbarschaften ist an dieser Seite also nicht geholfen. Die Gewöhnung der Schüler an ein freies WLAN, die Verbreitung der Freifunk-Idee, sowie der technische und soziale Bildungsgedanke wiegen diesen Nachteil allerdings möglicherweise auf.