Während der Vorbereitungen zur Abstimmung der Bewertungstabelle kam auch die Diskussion auf die damit anstehenden Ausgaben für die Gerätetechnik.

Entsprechend der Geschäftsordnung des Geraer Stadtrates besteht eine Zustimmungspflicht nach §2.5 über die Ausgabe "nicht-unerheblicher" Geldmittel.

Durch die Fördermittel werden Geräte angeschafft, die zwar direkt keine Kosten (während des Förderzeitraumes), mittelfristig jedoch Instandhaltungs- und Wartungskosten verursachen. Eine Beteiligung des Stadtrates als Entscheidungsgremium erscheint daher notwendig.

Der nächste Schritt ist nun die Erarbeitung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat. Der Zeitaufwand hierfür und auch die Notwendigkeit dieser Zustimmung war im Vorfeld nicht absehbar. Es ist dementsprechend von einer Verzögerung beim Ausbau auszugehen.